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Stadt Annaberg-Buchholz: Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Nachbarschaftshilfe

Wichtige Telefonnummern

Postadresse
Bürgertelefon
Telefonnummer
03733 425 174
Postadresse
Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises
Telefonnummer
03733 | 831 4444

Meldungen vom 31. März 2020

Livestream mit Oberbürgermeister Rolf Schmidt am 31.03.2020

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Liefer- und Abholservice von Cafés und Gaststätten

Zwar haben Cafés und Gaststätten gemäß der geltenden Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen aktuell bis zunächst 20. April 2020 geschlossen, dennoch sind die Gastronomen in Annaberg-Buchholz weiter für die Bürger da. Um den Unternehmen in dieser schwierigen Situation zu helfen, hat die Stadt dazu die untenstehende Seite auf der städtischen Homepage angelegt. Dort findet sich eine Übersicht von Gastronomiebetrieben, die aufgrund der Corona-Krise derzeit einen Abhol- und Lieferservice anbieten. Nach geltender Allgemeinverfügung ist dabei eine Abholung bis 20.00 Uhr möglich, danach nur noch Lieferservice.

Aktuell gibt es in Annaberg-Buchholz neun gastronomische Einrichtungen, die Liefer- und Abholservice anbieten. Dazu gehören das Café Roscher und das Café Zeitlos, das Berghotel Pöhlberg, das Bergamt, die Pizzeria "Da Leo", weiterhin das Landhotel Forsthaus, die Gaststätte & Pension "Zum Türmer", die Pizzeria "Pisa" und das Bistro "De Hutzenstub". Vermerkt sind dort Öffnungszeiten, der jeweilige Service sowie die Hompage samt Speisekarte der gastronomischen Einrichtung. Die Liste wird ständig aktualisiert.

Weitere interessierte Gastronomen, die diesen Service anbieten, können sich gern eintragen lassen. Kontaktperson ist Frau Nicole Gräbner, Tel. (03733) 425157, Mail: nicole.graebner@annaberg-buchholz.de

Ergänzend dazu ist derzeit der Citymanager der Stadt, Herr Florian Hegewald dabei, Onlineangebote sowie den Liefer- und Abholservice von Händlern in Annaberg-Buchholz zu sammeln. Interessierte wenden sich dazu an ihn, Tel. 0173 9637669 bzw. Mail: citymanager@annaberg-buchholz.de

Wochenmärkte öffnen wieder ab 2. April

Mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel und in Markthallen, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie dem Tierbedarf dienen, dürfen ab dem 1. April 2020 in Sachsen wieder öffnen. Darauf verständigte sich die sächsische Staatsregierung am 29. März 2020.

Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: "Mit der Regelung geben wir regionalen Produzenten und Direktvermarktern eine Perspektive. Zudem ist die Regelung ein Beitrag zur Sicherung der Lebensmittelversorgung. Denn wenn regionale Produzenten jetzt verkaufen können, säen und pflanzen sie auch weiter. Das sichert uns Ernten im weiteren Jahresverlauf.

An den mobilen Verkaufsständen gilt, was derzeit überall Gebot der Stunde ist: Mindestens zwei Meter Abstand halten und genauestens auf Hygiene achten. Wir haben in den zurückliegenden Tagen und Wochen massive Einschnitte beschlossen. Dazu gehört auch nachzusteuern, wo nötig. Unverändert gilt, dass auch selbst produzierende und vermarktende Gartenbaubetriebe und Baumschulen für den Verkauf öffnen dürfen".

Unter den vorgenannten Kriterien öffnen die Wochenmärkte ab dem 2. April in Buchholz sowie ab dem 3. April in Annaberg wieder ihre Pforten.

Meldungen vom 30. März

Annaberg-Buchholz setzt vorerst Gästetaxe aus

Die aktuelle Corona-Krise ist für ungezählte Firmen eine große Herausforderung. Besonders betroffen sind auch viele Unternehmen im Bereich des Tourismus. Die Hotel- und Beherbergungsbetriebe in Sachsen dürfen bis zunächst einschließlich 20. April 2020 ausschließlich für notwendige Übernachtungen (z. B. notwendige Geschäftsreisen oder Arbeiterunterkünfte) genutzt werden. Auch diese sind laut geltender Satzung der Stadt Annaberg-Buchholz gästetaxepflichtig. Durch die Allgemeinverfügungen des Freistaates Sachsen sowie damit verbundene Schließungen von Einrichtungen und Ausgangsbeschränkungen ist die touristische Infrastruktur jedoch nahezu zum Erliegen gekommen. Aus diesem Grund setzt Annaberg-Buchholz die Gästetaxe vorerst aus. Allerdings müssen Vermieter laut Bundesmeldegesetz auch weiterhin einen Meldeschein für die Beherbergten ausfüllen.

Um den Erlass der Gästetaxe handhaben zu können, hat die Stadt Annaberg-Buchholz deshalb im elektronischen Meldesystem AVS die Kategorie "Ausnahme 2020" geschaffen. Diese soll aktuell ausschließlich verwendet werden, um der Meldepflicht nachzukommen. Der dort hinterlegte Tarif berechnet keine Gebühr. Bei manuellen Meldescheinen soll ein entsprechender Vermerk "Dienstreise" auf dem Meldeschein gemacht werden. Online gibt es für Vermieter unter dem folgenden Link alle wichtigen Informationen. Auf dieser Seite sind auch Informationen zur Kampagne "Wer reisen liebt, verschiebt!" (#verschiebdeinereise) sowie wichtige Links zu aktuellen Hinweisen und Hilfsangeboten hinterlegt.

Sonderprogramm für kleine Unternehmen und Selbstständige in Höhe von bis zu 50 Mrd. Euro ab 30.03.2020

Angesichts der aktuellen Lage haben Bund und Länder am 29. März 2020 weitere finanzielle Hilfen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie beschlossen. Der Corona-Schutzschild in Höhe von 50 Mrd. Euro beinhaltet eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen. Gerade sie stünden durch die Corona-Krise vor existenziellen Problemen, so das Bundesministerium für Finanzen. Einnahmen brechen weg, Kosten wie Mieten oder Pacht laufen weiter, Rücklagen sind schnell aufgebraucht und oft bestehe kein Zugang zu Krediten. Das unbürokratische Sofortprogramm stelle Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe einmalige Soforthilfen zur Verfügung. Es soll insbesondere bei Miet- und Pachtkosten helfen sowie bei sonstigen Betriebskosten, z.B. Krediten für Betriebsräume oder Leasingraten. Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden. Außerdem werden die Insolvenzregeln geändert. Wer aufgrund von Corona in den nächsten Monaten in Zahlungsschwierigkeiten gerät, müsse vorerst keine Insolvenz anmelden.

Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit maximal zehn Beschäftigten können bis zu 15.000 € Zuschuss zu den Betriebskosten für drei Monate erhalten, Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten bis zu 9.000 €. Der Zuschuss als Corona-Hilfe müsse nicht zurückgezahlt werden. Er diene als Soforthilfe dazu, Liquiditätsengpässe zu überbrücken, die durch rückläufige und ausbleibende Umsätze sowie weiterlaufende Kosten wie z. B. für Waren, Miete oder Kredite entstehen. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten dürfen jedoch erst seit dem 11. März 2020 im Zusammenhang mit der Corona-Krise bestehen.

Das Programm ergänze die Programme der Länder. Anträge sollen aus einer Hand in den Bundesländern bearbeitet werden. Dazu wurde am 29. März 2020 zwischen Bund und Ländern eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung beschlossen. Ansprechpartner in Sachsen ist die Sächsische Aufbaubank (SAB), Hotline 0351 4910-1100. Aufgrund einer erhöhten Nachfrage kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

Hinweis: Die Sächsische Aufbaubank kann sowohl zu Länder-Soforthilfen wie auch für Bundes-Soforthilfen kontaktiert werden.

Meldung vom 28. März 2020

Livestream mit Oberbürgermeister Rolf Schmidt am 28.03.2020

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Meldung vom 27. März 2020

Stadtverwaltung weiter arbeitsfähig

Aufgrund mehrerer Bürgeranfragen weisen wir darauf hin, dass Stadtverwaltung weiter arbeitsfähig ist. Für dringende Fälle, die z. B. einer persönlichen Unterschrift bedürfen, z. B. Ausweise, Pässe, Standesamtsdokumente ist unter Tel. (03733) 425-174 montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr von ein Bürgertelefon zur Terminvereinbarung geschaltet. Der Zugang erfolgt für dringende Fälle wie z. B. Geburts- oder Sterbeurkunden von Montag bis Donnerstag, jeweils 9.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr am Seiteneingang des Rathauses.

Anträge wie z. B. Wohngeld, Kita-Aufnahme von Kindern, Parkausweise, Bauanträge u. ä. sollen nach Möglichkeit online unter der u.g. Link sowie schriftlich, per E-Mail: buergerzentrum@annaberg-buchholz.de oder ggf. durch telefonische Absprache unter Tel. (03733) 425-174 gestellt bzw. abgestimmt werden. Unter der genannten Telefonnummer erhalten Bürger auch Auskünfte zu städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen.

Baumaßnahmen in der Stadt laufen weiter

Städtische Baumaßnahmen, wie z. B. am Annaberger Markt oder in der Buchholzer Straße laufen planmäßig weiter, solange nicht begründete und beweisbare Umstände höherer Gewalt vorliegen. Das können zum Beispiel sein:
- Ein Großteil der Bauleute wird unter Quarantäne gestellt und es kann kein Ersatz gefunden werden.
- Beschäftigte können aufgrund von Reisebeschränkungen die Baustelle nicht erreichen und es gibt keinen Ersatz oder
- es kann kein Baumaterial beschafft werden. Maßgeblich sind dabei die Regeln, die das Bundesinnenministerium am 23. März 2020 erlassen hat.

Die Stadt sieht die Baumaßnahmen, natürlich unter Einhaltung der Regeln des Gesundheitsschutzes, als wirksame Maßnahme, um Unternehmen und ihre Beschäftigten in dieser Zeit zu unterstützen.

Bilder und Briefe für Wohn- und Pflegezentrum

Durch das strikte Besuchsverbot, das am 21.3.2020 durch die Sächsische Staatsregierung verschärft wurde, können Bürger bis auf Weiteres Ihre Angehörigen nicht mehr im Wohn- und Pflegezentrum Annaberg-Buchholz besuchen. Aus diesem Grund gibt es nun die Möglichkeit, Angehörigen per Videotelefonie zu erreichen. Dies erfolgt über die App Google Duo. Die Anleitung dazu findet sich in der unten verlinkten pdf-Datei.

Bereits jetzt laden Oberbürgermeister Rolf Schmidt und Geschäftsführer Björn Buchold dazu ein, Kinderbriefe oder Gebasteltes an die Gemeinnützige Wohn- und Pflegezentrum Annaberg-Buchholz GmbH zu senden, um Bewohnern damit eine Freude zu bereiten. Die Briefe können in die Briefkästen des Annaberger Rathauses bzw. der Häuser Louise-Otto-Peters oder Adam Ries eingeworfen werden. Geschenkpäckchen bitte an die Adresse senden: Wohn- und Pflegezentrum Annaberg-Buchholz gGmbH Wohngebiet Adam Ries 23, 09456 Annaberg-Buchholz

Meldung vom 26. März 2020

Livestream mit Oberbürgermeister Rolf Schmidt am 26.03.2020

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Regionale Tests auf das Corona-Virus Covid 19

Im Erzgebirgsklinikum (EKA) sowie an den Klinikstandorten Stollberg, Zschopau und Olbernhau der Gesundheitsholding Erzgebirge werden seit dem 26. März 2020 Tests auf das Corona-Virus Covid 19 vorgenommen. Die Corona-Teststationen sind montags bis freitags geöffnet, am EKA 16.00 - 18.00 Uhr, in Zschopau 15.00 - 17.00 Uhr sowie in Stollberg und Olbernhau von 10.00 bis 12.00 Uhr und an den Kliniken ausgeschildert.

Aus Kapazitätsgründen können die Tests nur nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts durchgeführt werden. Getestet werden nur Personen mit typischen Symptomen (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Atemnot, Kurzatmigkeit, Geschmacksstörungen, Gliederschmerzen) und Kontakt zu einem nachgewiesenen Corona-Fall und den vorbenannten Symptomen.

Psychische Notbetreuung weiterhin gesichert

Die aktuelle Lage in der Corona-Krise ist für viele Menschen sehr belastend. Einerseits geht es um die Feststellung, wer konkret von dem Virus infiziert ist, andererseits haben Menschen aufgrund der Situation zum Teil psychische Probleme. 

Die Psychiatrische Institutsambulanz des Erzgebirgsklinikums Annaberg ist auch weiterhin für Patienten da und bietet psychologische Gespräche in psychischen Notsituationen an.

Dazu informiert der Chefarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Dr. med. Ulrich Zönnchen: "Gerade in der Gegenwart werden die aktuelle Situation, die soziale Isolation und damit verbundene Ängste für viele Patienten und betroffene Bürger zu einer psychischen Herausforderung. Um dabei direkte Kontakte zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit, per Telefon oder Video mit der Ambulanz in Kontakt zu treten". B

etroffene können per Mail einen Termin vereinbaren unter s.wiesehuetter@erzgebirgsklinikum.de Alternativ sind direkte psychologische Gespräche oder Terminvereinbarungen unter folgenden Telefonnummern möglich:
03733 80-1576, 03733 8018-40 oder 03733 8015-13.

Das Team des Familienzentrums Annaberg bietet in der aktuellen Krisensituation telefonische Beratungen für Eltern an.

Dafür ist lediglich unter der E-Mail-Adresse familienzentrum.annaberg@web.de eine Anmeldung erforderlich. Die Eltern hinterlassen dabei per Mail ihre Telefonnummer. Die Mitarbeiter des Familienzentrums rufen dann zurück.

Meldungen vom 25. März 2020

Kinderzuschlag ab 1. April für bedürftige Familien

Aufgrund der aktuellen Schließungen von Schulen und Kindertagesstätten können Eltern organisatorischen und finanziellen Herausforderungen gegenüberstehen, weil sie ihrer Arbeit nicht wie gewohnt nachgehen können.

Um Familien mit kleinen Einkommen in dieser Situation zu unterstützen, legt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ab dem 1. April 2020 den "Notfall-KiZ", den Notfall-Kinderzuschlag auf. Pro Kind können dabei - je nach Bedarf und Einkommen - monatlich bis zu 185 € gezahlt werden. Detaillierte Infos dazu finden sich unter dem untenstehenden Link.

Keine Stadtrats- und Ausschusstagungen im April

Stadtrats-, Ortschafts- und Ausschusstagungen finden in Annaberg-Buchholz im April 2020 nicht statt.

Zwei wichtige und notwendige Stadtratsbeschlüsse im März zum Bahncampus sowie zu einem neuen Eigenheimstandort an der Alten Königswalder Straße wurden in den letzten Tagen im Umlaufverfahren gefasst. Die dafür notwendigen Unterlagen wurden dazu den Stadträten zugestellt. 

Meldungen vom 24. März 2020

Livestream mit Oberbürgermeister Rolf Schmidt am 24.03.2020

Der erste Livestream mit Oberbürgermeister Rolf Schmidt  zur aktuellen Lage und neuen Entwicklungen bei Corona am 24. März auf der städtischen Facebook-Seite war ein Erfolg. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger beteiligten sich an der virtuellen Fragerunde. In 25 Minuten wurden rund 14.000 Personen erreicht. Danach beantwortete der OB live mehr als ein Dutzend Fragen von Bürgern. Insgesamt wurde diese Kommunikationsinitiative der Stadt von den Nutzern durchweg positiv bewertet.

Wie angekündigt, wird OB Rolf Schmidt nun regelmäßig über die aktuelle Lage informieren und Fragen der Bürger live beantworten. Der nächste Stream ist am morgigen 26. März ab 18.00 Uhr geplant. Fragen können vorab auf der Facebook-Seite der Stadt gestellt werden.

Neben der Veröffentlichung des Live-Streams auf Facebook wird dieser danach auf dieser Seite veröffentlicht.

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Corona-Krise – Hilfen für betroffene Unternehmen

Die Corona-Krise bringt viele Unternehmer und Selbstständige an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Vielfach sind ganze Existenzen bedroht. Um in dieser Situation zu helfen, ist inzwischen ein umfangreiches Paket an Maßnahmen auf den Weg gebracht worden.

Wir informieren an dieser Stelle über die verschiedenen Hilfsprogramme des Bundes, des Freistaates Sachsen sowie innerhalb der Stadt Annaberg-Buchholz.

Auf der Internetseite der Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH ist zudem eine Übersicht über alle tagaktuellen Informationen für Unternehmen und Beschäftigte zu finden. Unter der Hotline 03733 145 110 steht die WFE zudem Betroffenen für Rückfragen zur Verfügung.

Soforthilfe-Darlehen "Sachsen hilft sofort“ der SAB

Einzelunternehmer, Freiberufler und Kleinstunternehmen können in Sachsen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) das Soforthilfe-Darlehen "Sachsen hilft sofort" beantragen. Alle Details zu diesem Programm sowie aktuelle Informationen der SAB im Zusammenhang mit der Coronakrise finden Sie unter den angegebenen Links.
Fragen unter der Hotline 0351 4910-1100
E-Mail: corona@sab.sachsen.de

Kreditprogramm über die Förderbank KfW

Der Bund stellt für Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler ein unbegrenztes Kreditprogramm über die Förderbank KfW bereit. Betroffene können ab sofort bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren. Jeder Antrag wird mit Hochdruck bearbeitet, um so schnell wie möglich zu helfen.

Risikoübernahme durch KfW bis zu 90% sowie Zinssenkungen.

Hilfe durch Kammern, Verbände des Freistaates Sachsen und des Bundes

Hilfe und Beratung in der Corona-Krise bieten auch die zuständigen Kammern und Verbände, die Bundesagentur für Arbeit sowie das Finanzamt auf speziellen Internetseiten mit Hinweisen auf entsprechende Programme an.

Annaberg-Buchholzer Aktion „Gutschein statt Toilettenpapier“

Um derzeit geschlossenen Geschäften konkret zu helfen, haben Jens Lötzsch von der Firma "Schiewick Etiketten" und Florian Hegewald, der Citymanager der Stadt, eine Idee aufgegriffen, die andernorts bereits gut funktioniert und die Aktion "Gutschein statt Toilettenpapier" ins Leben gerufen.

Um auch in Schließzeiten Umsatz zu generieren, gibt es ab sofort auf der AB-INFO-APP ein mobiles Portal zum Kauf von Gutscheinen. Kunden brauchen lediglich ein PayPal-Konto. Unternehmen oder Selbstständige, die sich beteiligen und Gutscheine anbieten wollen, können sich dort ebenfalls einwählen und auf den Button "Teilnahme" klicken.

Meldung vom 23. März 2020

Anspruch auf Notfallbetreuung in Kita und Grundschule erweitert

Schulen und Kitas, auch Einrichtungen der Kindertagespflege sind seit dem 18. März 2020 geschlossen. Für Kinder und Grundschüler, deren Eltern in systemrelevanten Berufen beschäftigt sind, wird eine Notbetreuung angeboten. Die Bestimmungen dazu wurden jetzt erweitert.

Die wesentlichen Änderungen:

1. Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun u. a. auch: Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, Bergsicherung und Grubenwehren, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Binnenschifffahrt, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.

2. Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn nur ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einen der genannten systemrelevanten Berufen tätig ist. Vorher mussten beide Elternteile einen solchen Nachweis erbringen.

3. Bei Kindeswohlgefährdung ist eine Absprache mit dem örtlichen Jugendamt notwendig, um mit dessen Zustimmung die Notbetreuung abzusichern.

Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 24. März, 00:00 Uhr, in Kraft. Informationen zur Corona-Krise, u.a. eine aktualisierte Übersicht der Personenberechtigten für die Notbetreuung sind abrufbar unter dem untenstehenden Link zum Freistaat Sachsen:

Ansprache des Oberbürgermeisters Rolf Schmidt

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Meldung vom 22. März 2020

Kampf gegen Coronavirus: Ausgangsbeschränkung für Sachsen

Aus Sorge um die Gesundheit der Menschen, zur Begrenzung von Ansteckungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems hat der Freistaat Sachsen am heutigen Sonntag, dem 22. März 2020 eine neue Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt. Sie tritt am 23. März 2020, 0.00 Uhr in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt bis vorerst 5. April 2020 ist das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. Triftige Gründe sind in der untenstehenden Allgemeinverfügung detailliert benannt.

Das sind u.a. die Gefahrenabwehr für Leib, Leben und Eigentum, berufliche Tätigkeiten mit Arbeitsweg, der Hin- und Rückweg zur Kindernotbetreuung, die Versorgung der Bevölkerung, einschließlich Abhol- und Lieferdienste, Brief- und Versandhandel sowie Fahrten von Feuerwehr-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften.

Zu den triftigen Gründen gehören ferner die Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen sowie Hausbesuche von Mitarbeitern der Heil- und Gesundheitsfachberufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist, weiterhin seelsorgerische Betreuung.

Bürger können Versorgungswege für Gegenstände des täglichen Bedarfs (Einzelhandel für Lebensmittel, Großhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfsmärkte, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken, Sparkassen sowie Geldautomaten, Poststellen, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf) ebenso wahrnehmen wie unaufschiebbare Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten und Notaren.

Möglich sind ferner Besuche von Ehe- und Lebenspartnern, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken sowie die Wahrnehmung des privaten Sorgerechts, weiter die Begleitung von hilfsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis. Dabei darf die Anzahl von 15 Personen nicht überschritten werden.

Erlaubt sind außerdem Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens sowie die notwendige Versorgung von Tieren. Jede sonstige Gruppenbildung von mehr als fünf Personen ist im öffentlichen Raum untersagt.

 

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Verbreitung des neuartigen Coronavirus als Pandemie eingestuft. Die Ausbreitung dieses Virus stellt eine wachsende Belastung für das Gesundheitssystem dar. Mit einer weiteren Zunahme von Fallzahlen ist zu rechnen. Auch das Robert-Koch-Institut geht aktuell von einer hohen Gefahr aus. Da derzeit weder eine Impfung noch eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verzögern. Vor diesem Hintergrund kann der Freistaat Personen verpflichten, den Ort an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind.

Durch Tröpfchenübertragung, z. B. durch Husten oder Niesen, kann es zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kommen. Deshalb ist es erforderlich, die köperlich-physischen sozialen Kontakte zwischen den Menschen auf ein Minimum zu beschränken.

Meldungen vom 20. März 2020

Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen wird weiter verschärft: auch Baumärkte und Friseure müssen schließen

In der aktuellen Corona-Krise hat die Sächsische Staatsregierung am heutigen 20. März 2020 weitere Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit beschlossen. Ab Sonntag, dem 22. März 2020 tritt um 0.00 Uhr die untenstehend neue Allgemeinverfügung in Kraft.

Zu den Geschäften und Einrichtungen, die ab Sonntag geschlossen werden müssen, gehören nun auch Badeanstalten, Friseure, Bau- und Gartenbaumärkte. Für Geschäfte, die weiter öffnen dürfen, gelten strenge Hygieneauflagen.

Außerdem tritt ein Besuchsverbot für Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen sowie Alten- und Pflegeheime in Kraft. Verschärfte Regelungen gibt es auch für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Dienstleister und Handwerker dürfen ihrer Tätigkeit nur dann nachgehen, wenn diese ohne Publikumsverkehr stattfindet.

Gaststätten sind zu schließen. Ausgenommen sind Personalrestaurants und Kantinen in der Zeit zwischen 6 und 18 Uhr, wenn sie die Hygieneauflagen erfüllen. Gaststätten ist zwischen 6 und 20 Uhr ein Außer-Haus-Verkauf erlaubt bzw. ein Liefer- und Abholservice ohne zeitliche Beschränkung.

Der Wortlaut der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen ist unten als pdf zu lesen. 

Entlastung für Elternbeiträge in Kitas, Horten und der Kindertagespflege

Positive Nachrichten gibt es in der Corona-Krise jedoch auch:

Sachsens Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben sich heute, am 20. März 2020 dazu verständigt, dass in der Zeit der Schließung von Kindertagesstätten, Horte und Kindertagespflege keine Elternbeiträge erhoben werden. Beiträge werden rückwirkend erstattet. Das genaue Prozedere wird noch vereinbart. 

Die Regelung gilt für kommunale und freie Träger. Die Kommunen gehen zunächst in die Vorfinanzierung. Der Freistaat Sachsen wird die kommunalen Belastungen durch eine Finanzregelung ausgleichen.

Corona-Krise - Hilfe für Betroffene und Risikogruppen in Annaberg-Buchholz

Die aktuelle Corona-Krise ist für Bürger, die sich Quarantäne befinden und dabei isoliert von Anderen leben müssen, aber auch für Risikogruppe wie z. B. Senioren eine besondere Herausforderung. Im Hinblick darauf haben sich in Annaberg-Buchholz mehrere private Initiativen sowie in der Region eine Initiative der Freien Presse gebildet, die dem oben genannten Personenkreis helfen wollen. Vor allem geht es dabei um Bürger, die aufgrund der persönlichen Verhältnisse nicht auf familiäre Unterstützung hoffen können. Konkrete Fälle können z. B. die Beschaffung von Lebensmitteln oder Medikamenten sein.

Durch den Hol-  und Lieferservice von "Rudis Laden" in der Buchholzer Straße, Tel. 0162 1500676 besteht die Möglichkeit, Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs zu bestellen und liefern zu lassen. Außerdem kümmern sich die in der Stadt tätigen Pflegedienste bei ihrem Personenkreis um die Versorgung mit Lebensmitteln oder Medikamenten. Für Medikamente kann auch der Lieferservice der Apotheken genutzt werden. Telefonnummern finden sich im Telefonbuch oder im Internet.

Die Taxizentrale Annaberg bietet außerdem gegen ein individuell vereinbartes Entgelt einen Einkaufs- und Lieferservice an. Unter der Kontaktnummer (03733) 622500 bzw. unter der E-Mail: info@taxi-annaberg.de können Bürger unter dem Kennwort "Lieferservice" ihren Namen oder ihre Telefonnummer hinterlassen. Danach meldet sich ein Mitarbeiter zurück und vereinbart die Hilfe.

Der Kontakt zum Hilfsangebot der Freien Presse ist möglich unter Telefon 03771 594-13241, 03725 3484-13644 oder per E-Mail: red.annaberg@freiepresse.de

Die Kirchen der Stadt arbeiten an einer Plattform, auf der Hilfe, Austausch und persönliche Begleitung z. B. für einsame Menschen, für Familien mit Kindern und für die Ermutigung von Unternehmern organisiert werden kann. Auf der untenstehenden Seite können ab der kommenden Woche gute Ideen geteilt und konkrete Hilfen angeboten werden. Auch ein lokales Seelsorge-Telefon ist geplant. Online sollen u.a. auch Gottesdienste und Angebote für Instrumenten-Unterricht unterbreitet werden.

Außerdem gibt es inzwischen unter dem untenstehenden Link ein landesweites Angebot des Freistaates und der Hilfsorganisationen. Dort können sich Helfer mit ihren Kontaktdaten, wie Wohn- und Einsatzort, Mobilität, Fähigkeiten und Berufserfahrungen registrieren lassen. Auch Fremdsprachenkenntnisse und zeitliche Verfügbarkeit werden erfasst. Dort ist auch ein Online-Kurs zum sicheren Umgang bei Infektionsgefahren verfügbar.

Sollten regionale private Initiativen logistische oder organisatorische Hilfe durch die Stadt benötigen, steht dazu das Bürgertelefon der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz unter (03733) 425174 montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung.

Wichtig: Bürgerinitiativen oder auch Liefer- und Bringedienste können sich über dieses Telefon bei der Stadt registrieren und in eine Liste eintragen lassen, die unter dem untenstehenden Link nachzulesen ist. Über dieses Telefon können außerdem Informationen zu notwendigen Maßnahmen an die zuständigen Sachgebiete der Stadt weitergeleitet werden, die dann notwendige Hilfe leisten.

Meldung vom 18.03.2020

Live-Video mit Oberbürgermeister Rolf Schmidt vom 18.03.2020

Erzlive
Oberbürgermeister Rolf Schmidt informierte am 18. März 2020 LIVE über die aktuellen Geschehnisse und Maßnahmen das Corona-Virus betreffend.
"Absolute Priorität hat jetzt der Schutz unserer Bürger. Das Wichtigste in dieser Situation ist, Verbreitungswege für das Corona-Virus zu unterbrechen. Das heißt, dass unsere Bürgerkontakte mit Anderen auf das Notwendigste beschränken. Je mehr Leute dabei mitmachen, desto besser ist die Prognose", so OB Schmidt am heutigen Abend.

Corona-Virus – Rathaus und Sportstätten ab 19. März geschlossen

Das Annaberger Rathaus bleibt ab dem morgigen Donnerstag, dem 19. März 2020 bis auf weiteres geschlossen. Für dringende Fälle, die beispielsweise einer persönlichen Unterschrift bedürfen, z.B. Ausweise, Pässe, Standesamtsdokumente ist unter der Telefonnummer (03733) 425-174 montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr ein Bürgertelefon zur Terminvereinbarung geschaltet.
Der Zugang erfolgt für zwingend notwendige Fälle wie z. B. Geburts- oder Sterbeurkunden von Montag bis Donnerstag, jeweils 9.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr am Seiteneingang des Rathauses (Wolkensteiner Straße). Hierfür ist jedoch eine Terminvereinbarung mit dem jeweils zuständigen Mitarbeiter erforderlich.

Anträge wie z.B. Wohngeld, Kita-Aufnahme von Kinder, Parkausweise, Bauanträge u. ä. sollen nach Möglichkeit schriftlich, per E-Mail: buergerzentrum@annaberg-buchholz.de oder ggf. durch telefonische Absprache unter (03733) 425-174 gestellt bzw. abgestimmt werden.
Unter der genannten Telefonnummer erhalten Bürger auch Auskünfte zu städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen.

Nach einer aktuellen Mitteilung des Bundesinnenministeriums können Personalausweise bis drei Monate nach Ablauf weiter genutzt werden. Pässe werden in vielen Ländern der EU bis zu einem Jahr nach ihrem Ablauf anerkannt. Die Meldepflichten nach dem Ein- oder Auszug aus Wohnungen oder Häusern werden auf bis zu sechs Wochen verlängert.

Gemäß der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen vom 17. März 2020 bleiben in Annaberg-Buchholz Sporteinrichtungen, Turnhallen, Sportplätze und Bolzplätze geschlossen. Entsprechende Schilder weisen auf die Sperrung hin. Ordnungskräfte kontrollieren die Einhaltung der verfügten Maßnahmen.

Die bereits bekanntgegebene Schließung von Kindereinrichtungen betrifft auch die in Annaberg-Buchholz tätigen Tagesmütter.

Veranstaltungen der Kinder-Uni und des Seniorenkollegs werden ebenso wie in der TU Chemnitz im ersten Halbjahr generell abgesagt. Im Herbst sollen sie - nach einer Entspannung der Lage - wieder angeboten werden. 

Im Interesse des eigenen Schutzes werden Bürger gebeten, ihr Verhalten wirklich zu ändern, nicht notwendige Kontakte zu vermeiden, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen und damit Verbreitungswege des Virus abzuschneiden. Darüber hinaus wäre es gut, wenn dennoch gegenseitig Solidarität geübt wird und Hilfsbedürftige nach Möglichkeit unterstützt werden. Die Stadt wird dieses Thema am 20. März gesondert besprechen.

Meldung vom 17.03.2020

Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen vom 18.03.2020: Schulen, Kitas und Horte bleiben bis zum Ende der Osterferien geschlossen | Stadtrat abgesagt | Stadtwerke: Schließung Hauptgebäude

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und Ansteckungsmöglichkeiten zu reduzieren, ergreift die Stadt Annaberg-Buchholz ab sofort weitere Maßnahmen:

Die Oberschule J. H. Pestalozzi sowie die Oberschule im Bildungszentrum Adam Ries bleiben vorerst bis zum Ende der Osterferien bis einschließlich 17. April 2020 geschlossen. In den Grundschulen, Kindertagesstätten und Horten wird eine Notbetreuung für Kinder gewährleistet, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen, eine Übersicht der Bereiche der kritischen Infrastruktur sowie das für die Notbetreuung auszufüllende Formblatt stehen unter der angegebenen pdf-Datei zum Download zur Verfügung.

Die Sitzung des Stadtrates am 26. März 2020 sowie die Sitzungen der Ortschaftsräte und der Ausschüsse des Stadtrates im April 2020 werden abgesagt. Notwendige Beschlüsse werden im Umlaufverfahren gefasst.

Darüber hinaus haben die Stadtwerke Annaberg-Buchholz für den persönlichen Kundenverkehr bis auf Widerruf die Schließung der Hauptgebäude Robert-Schumann-Straße 1, des Nebengebäudes Geyersdorfer Straße 9, des Restaurants "Atlantis", der Stadtwerke-Kantine sowie der Service-Zentralen verfügt. Das Unternehmen ist telefonisch sowie per E-Mail für Kunden und Partner erreichbar. Kontaktdaten finden sich auf der Homepage.

Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen vom 17. März 2020: Schließung von u.a. Kneipen, Theater, Kinos, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Spielplätzen ab 19. März | Wochenmärkte und Einzelhandel für Lebensmittel bleiben geöffnet

Gemäß der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen vom 17. März 2020 wird ab 19. März 2020 der Betrieb von Tanzlokalen, Messen, Spezial- und Jahrmärkten, Volkfesten, Spielbanken und Wettannahmestellen untersagt. Zudem sind Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Opern, Museen, Ausstellungshäuser, Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern, Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit, öffentliche Bibliotheken, Planetarien, zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen, Angebote von Volkshochschulen, Angebote von Sprach- und Integrationskursen der Integrationskursträger, Angebote von Musikschulen, Angebote in Literaturhäusern, Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen, Schwimmbäder,  Saunas und Dampfbäder, Fitness- und Sportstudios, Spielplätze, Seniorentreffpunkte, Mensen und Cafés der Studentenwerke, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, Sportanlagen sowie Reisebusreisen für den Publikumsverkehr geschlossen.

Geöffnet bleiben Gaststätten in der Zeit von 6.00 bis 18.00 Uhr einschließlich ihrer Liefer- und Abholdienste für den Außer-Haus-Verkauf.

Geöffnet und vom Sonntagsverkaufsverbot ausgenommen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Unter den Begriff Gartenbaumärkte fallen nach einer Information des Freistaates jedoch nicht Blumenläden und Gärtnereien.
Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Meldung vom 14.03.2020

Museen, Stadtbibliothek und Tourist-Information bleiben ab Montag, den 16.03.2020 geschlossen | Schulpflicht in Sachsen aufgehoben

Ab Montag, dem 16. März 2020 bleiben die Stadtbibliothek, die Tourist-Information sowie die städtischen Museen Erzgebirgsmuseum, Frohnauer Hammer und Manufaktur der Träume bis auf Widerruf geschlossen. Freizeitangebote und Veranstaltungen, die in Regie der Stadt laufen, werden abgesagt.
Im Kulturzentrum Erzhammer werden nur Veranstaltungen Dritter realisiert, soweit diese die notwendigen Kriterien erfüllen, d. h. ggf. eine Anmeldung beim Gesundheitsamt und eine Registrierung der Teilnehmer zu Veranstaltungsbeginn vorliegen.

Zur weiteren Verfahrensweise bei Schulen, Horten  und Kindertagessstätten in Annaberg-Buchholz wird am Montag, dem 16. März 2020 eine Entscheidung getroffen. Der Freistaat Sachsen hat die Schulpflicht ab 16. März 2020 aufgehoben.

Meldung vom 13.03.2020

Stadt informiert über wichtige Telefonnummern und Maßnahmen zur Vermeidung einer weiteren Verbreitung

Um das Risiko einer Ansteckung durch den Coronavirus SARS-CoV-2 zu vermindern, werden Bürgerinnen und Bürger darum gebeten, zu überlegen, welche Behördengänge derzeit notwendig sind und welche verschoben werden können. Manche Anliegen können gegebenenfalls auch telefonisch oder per E-Mail erledigt werden. Die Kontaktdaten der Fachbereiche und Abteilungen der Stadtverwaltung sind dieser Homepage zu entnehmen.

Um dringende Verdachtsfälle auf eine Infektion mit dem Coronavirus schneller identifizieren zu können, schaltet das Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises eine Telefon-Hotline. Unter der Telefonnummer 03733 831 300 8 stehen Mitarbeiter des Amtes für Fragen zur Verfügung. Am Wochendende ist diese in der Zeit von 8 bis 18 Uhr über folgende neue Hotline-Nummer für die Regionen Mittleres Erzgebirge und Annaberg-Buchholz unter 03733 831-4444 erreichbar.

Für Anliegen, die keine medizinische Fachberatung, sondern Entwicklungen und Verfahrensweisen zu städtischen Einrichtungen und Dienstleistungen betreffen, hat die Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz zudem unter 03733 425 174 ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses ist montags und dienstags von 9 bis 18 Uhr, mittwochs von 9 bis 15 Uhr, donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr erreichbar.

Das Sächsisches Staatsministerium für Kultus hat ab kommendem Montag vorerst bis zu den Osterferien unterrichtsfreie Zeit für öffentliche Schulen angeordnet und darauf hingewiesen, dass keine Schulpflicht besteht. Eine Betreuung der Kinder werde in der kommenden Woche zunächst als Notbetreuung gewährleistet. In der kommenden Woche soll über die Schließung der Kitas und Schulen entschieden werden.

Absage von Veranstaltungen

Aufgrund der akuten Infektionsgefahr mit dem Coronavirus wurden bereits erste städtische Veranstaltungen für Risikogruppen abgesagt. Des Weiteren wurde sich dazu entschieden, einige Veranstaltungen zunächst zu verschieben.
Aktuell sind davon die Tauschbörse für Briefmarken und Ansichtskarten am 14. März im Kulturzentrum Erzhammer, der Tag der Druckkunst am 15. März im Kulturzentrum Erzhammer, die Kinder-Uni am 15. März im Annaberger Rathaus, der Annaberger Autofrühling am 21. März auf dem Annaberger Marktplatz sowie das Seniorenkolleg am 23. März im Annaberger Rathaus betroffen.

Des weiteren sind davon der Bürgerstammtisch am 23. März mit OB Rolf Schmidt im Buchholzer Rathaus sowie im Bereich Sport u.a. die folgenden Veranstaltungen betroffen:
15. März: Landesfinale der "Soccer Tour"
21. März: Kreismeisterschaft Turnen
22. März: Babybörse in der Silberlandhalle
25. März: Kreismeisterschaft im Zweifelderball
26. März: Kreismeisterschaft der Förderschulen
2. April: Leichtathletikturnier Oberschulen und Gymnasien
3. April: Leichtathletikturnier der Grundschulen
4. April: Bezirksmeisterschaft im Turnen
5. April: Tischtennis-Ranglistenturnier  

Allen Vereinen, die in städtischen Turnhallen trainieren, wird dringend empfohlen, bis auf weiteres ihren Trainingsbetrieb einzustellen.

Die Schwimmhalle "Atlantis" bleibt ab 14. März 2020 bis auf Weiteres geschlossen.

Neue Termine bzw. Veranstaltungen, die in Zukunft ausfallen, werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz appelliert an die Selbstverantwortung jedes einzelnen, Besuche von Veranstaltungen zu reduzieren und bittet darum, die Hygieneregeln einzuhalten.

Beim Oberbürgermeister Rolf Schmidt wurde ein Stab eingerichtet, der mehrmals wöchentlich die aktuelle Lage einschätzt und über die geeigneten Maßnahmen entscheidet.

Postadresse
Ärtztlicher Bereitschaftsdienst
Telefonnummer
116 117